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Der Papst vertraut Kohlhardt

Oktober 2011: Im Oktober fuhren wir mit der Bayerischen Staatsoper und dem Bayerischen Staatsorchester München nach Rom/Vatikanstadt zum Papst.

 

Classik Open Berlin

Juli 2011: Im Juli waren wir mit der Musikalischen Komödie Leipzig in Berlin zum Classik Open auf den Gendarmenmarkt.

 

Umzugsliste

Für unsere Kunden haben wir uns Gedanken gemacht, was bei einem Umzug alles wichtig ist.
Download (PDF, 700 kB)

 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers. Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.

2. Zusatzleistungen. Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluß erweitert wird.

3. Trinkgelder. Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

4. Erstattung der Umzugskosten. Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlung oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.

5. Transportsicherung. Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifigeräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

6. Elektro- und Installationsarbeiten. Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstige Installationsarbeiten berechtigt.

7. Handwerkervermittlung. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.

8. Aufrechnung. Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

9. Abtretung. Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

10. Missverständnisse. Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigung, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.

11. Nachprüfung durch den Absender. Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

12. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts. Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach beginn der Beförderung auf Kosten des Absen-ders einzulagern. §419 findet entsprechende Anwendung.

13. Lagervertrag. Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.

14. Beiladungen. Sämtliche Transportwege müssen dem Spediteur uneingeschränkt zur Verfügung stehen und das Transportgut mit zwei Mann zu handeln sein. Ab der 5 Etage muss ein Aufzug zur Verfügung gestellt werden, der für den Transport der Güter geeignet ist. Sollten die Mitarbeiter des Spediteurs oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Verladung des Transportgutes feststellen, dass am Transportgut Montagen notwendig sind, um dieses zu transportieren, und wurde dieses vom Auftraggeber im Auftrag nicht berücksichtigt, so werden diese Arbeiten mit einem Stundensatz von EUR 40,00/ Mann inkl. MwSt. berechnet. Es wird je angefangene halbe Stunde abgerechnet.

15. Gerichtsstand. Für Rechtsstreitigkeit mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrags und über Ansprüche aus ande-ren Rechtsgründen, die mit dem Transportvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

16. Rechtswahl. Es gilt deutsches Recht.